In den kommenden Wochen entscheidet der Grosse Rat über das revidierte Polizeigesetz des Kantons Bern. Dieses sieht vor, dass die Kosten von Polizeieinsätzen, welche im Rahmen von Veranstaltungen mit Gewaltausübung anfallen, ganz oder teilweise auf die Organisierenden und Teilnehmenden abgewälzt werden können. Für die JUSO Kanton Bern stellt diese Repressionsmassnahme einen Frontalangriff auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit dar. Zudem kritisiert die JUSO, dass mit dem Mehrheitsantrag zum geplanten Gesetz, die Lebensweisen der Fahrenden, insbesondere der ausländischen, kriminalisiert werden soll.
“Das geplante Polizeigesetz greift die Meinungs- und Versammlungsfreiheit frontal an”, meint Vinzenz Binggeli, Co-Präsident der JUSO Kanton Bern. Durch die Kosten-Androhungen und den schwammigen Begriff der “Gewaltausübung” werden potenzielle Veranstalterinnen und Veranstalter verunsichert und so davon abgehalten, überhaupt Kundgebungen durchzuführen. Hinzu kommt, dass die Polizei alleine über ihr Dispositiv entscheiden kann. Weder Kosten noch Konsequenzen können somit von den Organisierenden abgeschätzt werden.
“Die Verantwortung wird mit dem geplanten Gesetz auf die Veranstaltenden abgewälzt, welche oft gar keinen Einfluss auf Ausschreitungen haben. Die Kostenüberwälzung wird deshalb nicht zu mehr bewilligten Kundgebungen führen, sondern einzig dazu, dass überhaupt keine Veranstaltungen mehr durchgeführt werden”, fügt Binggeli an.
Das Gesetz sieht ausserdem vor, dass die Polizei Personen auf Verdacht bis zu 30 Tage lang überwachen darf - ohne Gerichtsbeschluss. Das Leben einer Person wird somit, de facto ohne dass sich diese etwas zu Schulden hat kommen lassen und ohne richterliche Grundlage, ausgespäht. Dies ist ein absolut inakzeptabler Eingriff in die Privatsphäre!
Weiter kritisiert die JUSO, dass das geplante Gesetz die Lebensweise von Fahrenden zu kriminalisieren versucht. Zusammen mit der Motion «Marschhalt» werden insbesondere ausländische Fahrende an den Rand gedrückt, mit dem Motto: aus den Augen, aus dem Sinn. Da für diese kein fester Transitplatz im Kanton gefunden gefunden werden konnte, sieht die Mehrheit der Sicherheitskommission nun vor, dass das illegale Campieren auf Grundstücken neu als Wegweisungsgrund gelten soll um damit Fahrende einfacher vertreiben zu können. Dass ausländische Fahrenden aber nicht einfach verschwinden werden und immer noch Transitplätze brauchen, leuchtet den Verantwortlichen nicht ein. JUSO Kanton Bern Geschäftsleitungsmitglied Sofia Fisch meint dazu: “Statt Lösungen aufzuzeigen werden anerkannte Minderheiten in die Illegalität getrieben. Dass eine Lebensweise nichts ins bürgerliche Weltbild passt, darf kein Grund sein, sie zu kriminalisieren. Doch genau das passiert hier mit dem Kommissionsmehrheitsantrag zum Polizeigesetz.”
Die JUSO Kanton Bern bekämpft deswegen das Polizeigesetz, wie es momentan zur Revision geplant ist und wehrt sich gegen jeglichen Angriff auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Die masslose Ausweitung der polizeilichen Kompetenzen verstärkt die Repression, statt die Sicherheit zu erhöhen.
19.11.2017