Vernehmlassung Stimmrechtsalter 16

08.12.2020

Die Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre bedingt eine Teilrevision der Kantonsverfassung. Mit der Änderung des Gesetzes über politische Rechte PRG, des Gemeindegesetzes GG und des Sonderstatutgesetzes SStG im Berner Jura und in Biel werden ebenfalls die Bestimmungen betreffend das Stimmrecht auf Kantons- und Gemeindeebene sowie das Stimmrecht für Burgerinnen und Burger auf Gesetzesebene angepasst.
Im März 2020 überwies der Grossrat eine Motion zur Senkung des Stimmrechtsalters von 18 auf 16 Jahre. Der Grosse Rat stimmte der Motion zu. Der Regierungsrat hingegen sprach sich gegen die Motion aus. Er schlägt vor, dass Jugendliche zwar ab 16 Jahren auf Kantons- und Gemeindeebene stimmen und wählen dürfen, allerdings erst ab 18 Jahren gewählt werden können. Mit dem Vorschlag des Regierungsrats wurde die Motion geschmälert und das passive Wahlrecht für Jugendliche unter 18 Jahren gestrichen. Daraufhin hat der Regierungsrat die Staatskanzlei dazu ermächtigt, eine entsprechende Vorlage, unter Berücksichtigung der Schmälerung, in die Vernehmlassung zu schicken.
Die Forderung des Stimmrechtsalters 16 ist keine unbekannte Thematik. Bereits im Jahr 2009 wurde der Stimmbevölkerung des Kantons Bern das aktive Stimm- und Wahlrecht für Menschen ab 16 Jahren zur Abstimmung vorgelegt. Die Forderung wurde unter Deutlichkeit von 75 % Nein-Stimmen abgelehnt. In der Schweiz verfügt einzig der Kanton Glarus seit 2007 über ein Aktives Stimm- und Wahlrecht für Menschen ab 16 Jahren.
Mit der Klimastreikbewegung gewinnt die Forderung erneut an Wichtigkeit. Junge Menschen sollen sich rege aktiv wie auch passiv in politischen Prozessen beteiligen und mitbestimmen können. Die JUSO Kanton Bern erläutert nachfolgend ihre Positionierung und Forderung im Rahmen des Vernehmlassungsprozesses.

Vernehmlassung Stimmrechtsalter 16