Parolen zu dem Abstimmungen vom 15.Mai

19.04.2022 - Frédéric Mader

No Frontex!

Die euopäische Grenzschutzangentur Frontex steht seit längerem in der Kritik für menschenrechtsverletzende Praktiken. Illegale Pushbacks und Gewalt sind an der Tagesordnung, wie regelmässig verschiedene Medien und NGO’s berichten. Nun soll der Beitrag der Schweiz an Frontex erhöht werden. Mit diesem Beitrag leistet die Schweiz Unterstützung für die Festung Europas und zementiert weiter die europäischen Aussengrenzen.Bewegungsfreiheit und das Recht auf Asyl dürfen nicht mit Füssen getreten werden - daher sagen wir am 15.05 klar Nein zur Erhöhung des Beitrages an die Frontex!

Ja zur “Lex Netflix”

Streaming-Dienste wie Netflix, Disney-Plus und Amazone Prime machenin der Schweiz einen riesigen Umsatz. Dabei fließt dieser Umsatz aber nicht in die lokale Filmbranche, im Gegensatz zu vielen anderen Ländern. Verschiedenste Staaten kennen bereits Abgaben, die die lokalen Filmbranchen unterstützen und fördern soll. Damit lokale Film- und Kulturschaffende gefördert werden können, sollen Streaming-Anbietende ebenfalls ihren Beitrag leisten. Daher sagt die JUSO Kanton Bern ja zur Änderung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur.

Ja zur Widerspruchslösung

Die Organspende ist und bleibt eine persönliche Entscheidung. Mit der Widerspruchslösung wird eine Organspende aber vereinfacht und somit kann ein wichtiger Beitrag zur Rettung von Menschenleben geleistet werden . Die JUSO Kanton Bern stimmt der Widerpsruchslösung am 15.05 zu.

Volksvorschlag vor Eventualvortrag

Mit einem Volksvorschlag ermöglicht die Berner Verfassung dem Stimmvolk ein “konstruktives” Referendum. Dabei hebelt der Grosse Rat mit seiner bürgerlichen Mehrheit dieses jedoch regelmässig durch das sogenannte “Bubentrickli” aus. Dass Volksvorschläge und somit Vorschläge direkt aus dem Stimmvolk, jedoch vor grossrätlichen Eventualanträgen kommen muss, ist eine Stärkung der demokratischen Rechten im Kanton Bern. Daher sagt die JUSO Kanton Bern klar ja zu dieser Änderung der Kantonsverfassung!